Hinweise auf natürliche und schonende Verarbeitung
Frage
In meiner Ernährung versuche ich hochverarbeitete Lebensmittel, bzw. Nahrung die über viele Prozessstufen mit Hilfe chemischer Verfahren hergestellt wird, zu meiden. Über die Zutatenliste hinaus gibt es meines Wissens nach kaum Anhaltspunkte auf eine natürliche und schonende Verarbeitung und frische Zutaten in der Herstellung. Wie könnte ich hierüber eine bessere Transparenz gewinnen? Gibt es weitere empfohlene Indikatoren oder Siegel oder Zusatzstoffe, auf die besonders zu achten ist?
Antwort
Ein Siegel für wenig verarbeitete Lebensmittel gibt es nicht. Auch für die Werbung mit dem Begriff „natürlich“ gibt es nur wenige rechtliche Vorgaben. Hinweise wie „100 % natürliche Zutaten“, „traditionelle Rezeptur“ oder ähnliches helfen daher kaum weiter.
Tatsächlich gibt es auf Lebensmitteln wenig Hinweise zum Verarbeitungsgrad. Den besten Anhaltspunkt gibt die Zutatenliste. Auf folgende Punkte können Sie achten:
- Zusatzstoffe und Aromen sind nicht nur selbst meist hochverarbeitet, sondern auch für verarbeitete Lebensmittel erforderlich, die länger haltbar sein sollen oder deren Geschmack oder Farbe aufgepeppt werden sollen. Die Stoffe müssen in der Zutatenliste stehen. Bei Zusatzstoffen wird der Klassenname, beispielsweise „Farbstoff“, „Konservierungsstoff“, „Emulgator“ oder ähnliches, vorangestellt. Dahinter folgt entweder die Substanzbezeichnung oder die E-Nummer. Aromen sind als solche benannt oder genauer beschrieben, zum Beispiel „natürliches Aroma“. Auch zur Gewinnung von „natürlichen“ Aromen sind in der Regel industrielle Prozesse nötig.
- Auch andere Zutaten mit komplizierten Namen, die Sie in der eigenen Küche nicht verwenden würden, geben einen Hinweis auf einen hohen Verarbeitungsgrad. Beispiele hierfür sind Maltodextrin oder Oligofruktosesirup.
- Für Bio-Produkte sind deutlich weniger Zusatzstoffe zugelassen als für konventionell erzeugte Lebensmittel. Zudem fordern die Richtlinien der Bioverbände eine schonende Verarbeitung sowie einen auf das Minimum begrenzten Einsatz von Zusatzstoffen. Allerdings gibt es auch im Biohandel eine Reihe von hochverarbeiteten Produkten.
- Natürliche Zutaten sind in der Regel solche, die Sie selbst beim Kochen verwenden würden, beispielsweise Obst und Gemüse (nicht aber deren Extrakte), Kräuter, Getreide in Form von Mehl, Schrot oder Flocken.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie direkt zu unverarbeiteten Lebensmitteln wie frischem Obst und Gemüse, frischem Fleisch, Nüssen, Getreideflocken, Honig sowie zu Milch, Quark oder Joghurt ohne weitere Zusätze greifen. In diesen sind Aromen und Zusatzstoffe verboten.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Liebes Team von Lebensmittelklarheit,
mich wurde mal interessieren, wie Herr Krosta die möglichen verschiedenen Verarbeitungsgrade (nicht/gering/stark/hoch) und den Begriff "schonende Verarbeitung" definieren würde. Und zwar so, dass man sie in ein Gesetz gießen kann. Wer so etwas fordert, hat doch bestimmt nichts dagegen, einen ersten "Aufschlag" zum besten zu geben. Besonders wichtig für die, die rohe und gekochte Lebensmittel nicht unterscheiden können.
Und tatsächlich erhält Rohkost von einem Bestandteil in der Regel immer mehr als erhitzte Lebensmittel: Nämlich besonders viele krankmachende Keime, wie Listerien und Salmonellen. Wäre doch schade, wenn die alle abstreben, dann hätte man kaum was vom Konsum. Guten Appetit!
Herzlichst,
Ihr Christian Steiner
Was soll denn die Zutatenliste für Anhaltspunkte für die Verarbeitung liefern, wenn der Verarbeitungsprozess oder besser der Verarbeitungsgrad für den Verbraucher nicht transparent deklariert wird?
Selbstverständlich gibt es Lebensmittel und Produkte, die einen sehr niedrigen Verarbeitungsgrad aufweisen. Es gibt z.B. Rohkost-Produkte oder Kaltabfüllungen, die durch den geringen Verarbeitungsgrad eine hohe Wertigkeit aufweisen.
Auch und gerade in diesem Zusammenhang muss man doch von einer natürlichen und schonenden Verarbeitung sprechen?
Hier fehlt eine eindeutige Vorgabe für Produktkennzeichnung seitens des Gesetzgebers, damit der Verbraucher erkennen kann, ob er z.B. ein sterilisiertes oder weitgehend unerhitztes Produkt kauft, um den Bogen der Möglichkeiten mal ganz weit zu spannen.
Auch die Zutaten selber können im Herstellungsprozess entsprechend verändert worden, erhitzt oder unerhitzt sein und somit ihren individuellen Wert als Zutat/Lebensmittel verlieren.
Jürgen Krosta
Auch aus unserer Sicht gibt es auf Lebensmitteln wenig Hinweise zum Verarbeitungsgrad. Das ging aus der Antwort vielleicht noch nicht deutlich genug hervor. Wir haben den Wortlaut deshalb angepasst.
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