Fragen & Antworten

Kennzeichnung „ohne Soja“

Teasertitel
Kennzeichnung „ohne Soja“

Frage

Passt das zusammen? Auf der Verpackung steht "ohne Soja" und als Spurenhinweis steht "kann Spuren von Soja enthalten".

Antwort

Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit ist eine derartige Kennzeichnung widersprüchlich und damit irreführend.

Sojahaltige Zutaten müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Dagegen gibt es weder für den Spurenhinweis noch für die Angabe „ohne Soja“ spezielle rechtliche Regelungen. Es gilt aber das Verbot der Täuschung. Die Angabe „ohne Soja“ bezieht sich vermutlich auf die Zutaten, die der Hersteller bei der Produktion verwendet hat. Der Spurenhinweis hingegen soll auf unbeabsichtigte Verunreinigungen hinweisen, die der Hersteller nicht ausschließen kann, wenn er beispielsweise in derselben Fabrik Lebensmittel mit Soja produziert.

Ähnliche Fälle – nämlich die Auslobung als „glutenfrei“ bei gleichzeitigem Spurenhinweis auf Gluten hat der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS) bereits als irreführend beurteilt.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die gleichzeitige Angabe der Hinweise „ohne Soja“ und „Kann Spuren von Soja enthalten“ ebenfalls widersprüchlich und daher irreführend. Allergiker benötigen zuverlässige und unmissverständliche Informationen. Sie möchten sich auf Angaben wie „ohne Soja“ verlassen können.

Wenn Sie ein konkretes Produkt melden möchten, verwenden Sie bitte das Produktmeldeformular unter „Produkt melden“.  
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.8 (4 Stimmen)
Dr. Frank Mörsberger
15.07.2022 - 08:42

Es ist für die Unternehmer fast unmöglich im Rahmen der derzeitigen Allergen-Kennzeichnungsregeln für derartige Produkte den Verbraucher*innen sinnvolle Hinweise zu geben. In meinem Verständnis kann eine unbeabsichtigte Spurenverunreinigung nie 100%ig ausgeschlossen werden. Das ist ähnlich wie bei Angaben auf Arzneimittelbeipackzetteln mit den sehr selten auftretenden Nebenwirkungen. Hätte die EU Kommision endlich den Mut, von Ihrer "Nulltoleranz"-Politik bei den Allergenen Abstand zu nehmen, auf Lebensmittelanalytiker zu hören und wissenschaftlich fundierte Bestimmungsgrenzen festzulegen , würden derartige, verwirrende Angaben entfallen. 100% Allergenfreiheit kann analytisch nicht bestätigt werden, da jedes analytische Verfahren immer eine Bestimmungs- und Nachweisgrenze hat, die grundsätzlich >0 liegt. Das ist mathematisch-statistisch zu erklären und unumstößlich und gilt auch für EU-Bürokraten.

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.