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„Ohne Aromastoffzusatz“, aber mit Vanilleschotenextrakt

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„Ohne Aromastoffzusatz“, aber mit Vanilleschotenextrakt

Frage

Ein Joghurt wirbt mit folgender Aussage: "Ohne Aromastoff-Zusatz" und „Dafür mit echter Bourbonvanille". In der Zutatenliste findet sich allerdings Bourbonvanilleschotenextrakt neben Bourbonvanillepulver. Das Produkt ist nicht ausschließlich durch die Zutat Bourbonvanillepulver, sondern hauptsächlich durch ein eingesetztes (hoffentlich natürliches) Aroma hergestellt worden. Es ist nicht ohne Aroma hergestellt worden und das ärgert mich!

Antwort

Wenn der Joghurt Bourbonvanillepulver und Bourbonvanilleextrakt enthält, stammt der Vanille-Geschmack tatsächlich vollständig aus der Bourbonvanilleschote. Er enthält dann keinen Zusatz von Aromastoffen, denn Vanilleextrakt und Aromastoffe sind im Lebensmittelrecht etwas Unterschiedliches.

Die EU-Aromenverordnung unterscheidet verschiedene Arten von Aromen:

Ein Aromaextrakt gehört zu den natürlichen Erzeugnissen. Es wird aus einem Lebensmittel oder anderem natürlichen Ausgangsstoff gewonnen und hat dasselbe Spektrum an geschmacksgebenden Substanzen (Aromastoffen) wie der Ausgangsstoff, in diesem Fall die Vanille.

Ein Aromastoff ist dagegen eine bestimmte Substanz mit einem charakteristischen Geschmack, wie das nach Vanille schmeckende Vanillin. Aromastoffe können aus natürlichen Ausgangsstoffen stammen oder chemisch hergestellt werden.

Extrakte wie Vanilleextrakt sind also nach dem Lebensmittelrecht zwar eine Unterkategorie der Aromen, sie gelten aber nicht als Aromastoff. Daher ist die Angabe „Ohne Aromastoff-Zusatz“ korrekt, während die Angabe „Ohne Aroma-Zusatz“ nicht zutreffend wäre.

Bei der Werbung „mit echter Bourbonvanille“ muss nach unserer Rechtsauffassung das Gewürz Vanille enthalten sein, also die gemahlene Vanilleschote. Das ist in dem von Ihnen beschriebenen Joghurt der Fall.

Es ist also richtig, dass der Joghurt keinen Zusatz von Aromastoffen enthält, sondern das Geschmacksspektrum der echten Vanille, die gemahlen und in Form von Extrakt eingesetzt wurde. Ihre Frage zeigt aber, dass die Angabe "Ohne Aromastoff-Zusatz" schwer verständlich ist.

Spitzfindigen Werbeaussagen, die auf solchen speziellen lebensmittelrechtlichen Regelungen beruhen, sind für Verbraucher schwer nachvollziehbar und sollten deshalb aus unserer Sicht unterbleiben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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