Verdickungsmittel in Joghurt
Frage
Bis vor einigen Jahren stand auf jedem Joghurt in Deutschland "laut Gesetz ohne Verdickungsmittel“. Kürzlich fiel mir auf, wie viele unterschiedliche Verdickungsmittel bei Joghurt zum Einsatz kommen: Stärke aller Art, Gelatine, Guarkernmehl usw.
Hat sich die gesetzliche Vorschrift hierzu geändert und warum?
Antwort
In Naturjoghurt dürfen keine Zusatzstoffe eingesetzt werden, daran hat sich nichts geändert. Dagegen sind in Fruchtjoghurts häufig Verdickungsmittel oder Stabilisatoren zu finden. Normale Stärke wird ebenfalls in Fruchtjoghurts verwendet, zählt aber rechtlich nicht als Zusatzstoff.
Naturjoghurt, der nicht wärmebehandelt wurde, darf keine Zusatzstoffe enthalten. Naturjoghurt, der nach der Fermentation wärmebehandelt wurde, darf hingegen Stärke oder Gelatine enthalten. Fruchtjoghurts bestehen zudem in der Regel aus Joghurt und einer Fruchtzubereitung, die neben Früchten und Zucker häufig auch Verdickungsmittel, Stärke sowie gelegentlich Aroma und färbende Pflanzenextrakte enthält.
Als Verdickungsmittel werden beispielsweise modifizierte Stärke, Pektine, Johannisbrotkernmehl oder Guarkernmehl eingesetzt. Auch gewöhnliche Mais- oder Weizenstärke ist manchmal im Zutatenverzeichnis zu finden. Diese zählt aber – ebenso wie Gelatine – nicht als Zusatzstoff.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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