Was versteht man unter einer Trinkmahlzeit?
Frage
Was ist eigentlich unter einer "Trinkmahlzeit" zu verstehen? Gibt es dazu bestimmte rechtliche Vorgaben, was ein so bezeichnetes Produkt beinhalten sollte?
Antwort:
Die Bezeichnung „Trinkmahlzeit“ ist rechtlich nicht definiert. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte ein so beworbenes Produkt dazu geeignet sein, eine Mahlzeit zu ersetzen. Als Bezeichnung für ein Lebensmittel ist der Begriff nicht ausreichend.
Der Begriff „Trinkmahlzeit“ ist zwar rechtlich nicht definiert. Er darf aber nicht täuschen. Ein so beworbenes Produkt sollte daher geeignet sein, eine Mahlzeit zu ersetzen.
Rechtlich definiert ist dagegen der „Mahlzeitenersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung“. Für ein so bezeichnetes Produkt sind Vorgaben für Kalorien und verschiedene Nährstoffe festgelegt. Beispielsweise sollte ein solcher Mahlzeitenersatz mindestens 200 und höchstens 250 Kilokalorien enthalten. Mindestens 25 und höchstens 50 Prozent der Kalorien sollten aus Proteinen stammen.
Als Bezeichnung reicht die Angabe „Trinkmahlzeit“ nicht aus, da der Begriff rechtlich nicht definiert ist und das Lebensmittel auch nicht ausreichend beschreibt. Der Anbieter muss also zusätzlich eine rechtlich definierte, eine übliche oder eine beschreibende Bezeichnung aufdrucken – beispielsweise „Milchmischerzeugnis aus fettarmer Milch mit Pflanzenöl, mit Vanillegeschmack“.
Bei Lebensmittelklarheit sind bereits mehrere Beschwerden zu Produkten eingegangen, die als „Trinkmahlzeit“ oder „vollwertige Mahlzeit“ beworben werden. Aus unserer Sicht sollten Anbieter ihre Produkte nur dann als „Mahlzeit“ bewerben, wenn sie entsprechende Mengen an Energie und Nährstoffen liefert und ausreichend sättigt. Auf dem Etikett sollte außerdem eine nachvollziehbare Erklärung zu finden sein, die die Behauptung belegt
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Neuen Kommentar hinzufügen