Garnelen-Imitat aus Surimi: Von Meeresfrüchten keine Spur
Garnelen, Tintenfische, Hummerscheren und Langustenschwänze – sie alle können täuschend echt nachgemacht werden. Die „falschen Meeresfrüchte“ werden dann als Surimiprodukte an Feinkostständen auf dem Markt, im Supermarkt oder in der Gastronomie angeboten, zum Beispiel als Bestandteil von Meeresfrüchtesalat. Wer allerdings preiswerte Garnelen-Imitate anstelle von echten Garnelen erwirbt, sollte das erkennen können.
Kein Krebsfleisch enthalten
Die Grundsubstanz für Meeresfrüchte-Imitate ist Surimi, eine aus Fisch hergestellte Eiweißmasse. Diese wird gesalzen und unter Zugabe von Hühnereiweiß oder Stärke durch Wärme verfestigt. Der Einsatz weiterer Zutaten und Zusatzstoffe wie Würzmittel, Geschmacksverstärker, Aromen, Farbstoffe und/oder Konservierungsmittel verleiht dann zum Beispiel dem Krebsfleischimitat die rote Farbe und den typischen Geschmack.
Die maschinell zu Hummerschwänzen, Langustenscheren, Krebsfleisch und Garnelen geformten Produkte sind dem Original zum Teil täuschend ähnlich.
Eine eindeutige Bezeichnung ist Pflicht
Die korrekte Bezeichnung hierfür lautet beispielsweise "Surimi, Garnelen-Imitat aus Fischmuskeleiweiß geformt". "Surimi-Garnelen" reicht als Bezeichnung dagegen nicht.
Auch in einem als "Frutti di Mare" bezeichneten Lebensmittel darf sich kein Surimiprodukt verstecken, denn es ist ein Fischerzeugnis, keine Meeresfrucht. Wird ein Mix aus Meeresfrüchten und Surimiprodukten angeboten, so ist dies eindeutig zu benennen, z.B. „Meeresfrüchte-Mischung mit Surimi“.
Bei verpackten Surimiprodukten – muss zusätzlich zur klaren Bezeichnung – die Ersatzzutat in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen angegeben sein, und zwar in einer Schriftgröße, deren Höhe mindestens 75 Prozent des Produktnamens beträgt, zum Beispiel: „aus Fischmuskeleiweiß“.
Eine Stichprobe des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart aus dem Jahr 2014 hat allerdings gezeigt, dass einige Anbieter - vor allem in der Gastronomie sowie an Verkaufstheken – es mit der Kennzeichnung nicht so genau nehmen. Bei 9 von 18 Proben wurde nicht auf die Verwendung von Surimi hingewiesen.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Damit sich Garnelen-Imitate aus Surimi leicht von Meeresfrüchten unterscheiden lassen, ist nicht nur eine korrekte, sondern auch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung notwendig.
Dies ist besonders im Verkauf unverpackter Ware und in der Gastronomie zu beachten. Käufer müssen auf den ersten Blick erkennen können, ob es sich um echte Meeresfrüchte oder um Imitate handelt.
Die Kennzeichnung verpackter Erzeugnisse ist besser geregelt. Hier findet sich die Bezeichnung zwar meist auf der Rückseite der Produkte. Zusätzlich ist die Ersatzzutat aber in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen zu finden, der üblicherweise auf der Schauseite der Verpackung steht.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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