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Spezialprodukte für den Sport dürfen nicht zu viel versprechen

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Spezialprodukte für den Sport dürfen nicht zu viel versprechen

Shakes für den Muskelaufbau, Riegel für zwischendurch, Getränke zur Regeneration – Lebensmittel speziell für Sportler:innen finden sich überall, ob im Supermarkt, Internet oder Fitnessstudio. Wer sie kauft, sollte sich jedoch nicht zu viel erhoffen. Übertriebene Versprechen dazu sind verboten. Zudem halten Ernährungsfachleute spezielle Sportlernahrung für den Freizeitsport für unnötig und wirkungslos, in einigen Fällen können sie sogar gesundheitsschädlich sein.

Leistungsfördernde Substanzen für den Sport?

Im Handel erhältlich sind angereicherte Lebensmittel – zum Beispiel Getränke oder Riegel – sowie Nahrungsergänzungsmittel. Sie enthalten neben zugesetzten Vitaminen, Mineralstoffen und Proteinen oft auch weitere, vermeintlich leistungsfördernde Substanzen. Diese sollen helfen, die Energiereserven zu vergrößern oder die Energie leichter verfügbar zu machen. Andere sollen angeblich den Muskelaufbau fördern und/oder sportbedingte Zellschäden reparieren.

In den Produkten werden zum Beispiel folgende Stoffe eingesetzt: Kreatin, Konjugierte Linolsäuren (CLA), L-Carnitin und verschiedene Aminosäuren. Ihre Wirkung ist jedoch in den meisten Fällen wissenschaftlich nicht belegt.

Sportler im Fitnessstudio
Quelle
vasyl fotolia

Werbung mit Leistungssteigerung ist heikel

Werbung darf nicht irreführen, das gilt für alle Lebensmittel. Auch übertriebene Versprechen, beispielsweise zur Leistungssteigerung oder zum Muskelwachstum, sind nicht zulässig. Einige Werbeaussagen sind so formuliert, dass sie den Eindruck vermitteln, Sportler:innen würden von den Produkten profitieren. Ausdrücklich behauptet wird dies meist nicht – aus gutem Grund. Gesundheitsbezogene Angaben – dazu zählen auch Versprechen zur Leistungssteigerung – unterliegen der Health-Claims-Verordnung. Das heißt, nur wissenschaftlich erwiesene und ausdrücklich zugelassene Aussagen sind erlaubt.

Die Anzahl der zugelassenen Gesundheitsclaims ist überschaubar. Neben den Hinweisen, welche Vitamine und Mineralstoffe zu einem normalen Energiestoffwechsel und einer normalen Muskelfunktion beitragen, gibt es nur wenige erlaubte Aussagen:

  • Kohlenhydratlösungen tragen zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit während einer intensiven und lang anhaltenden körperlichen Betätigung bei trainierten Erwachsenen bei.
  • Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen tragen zur Aufrechterhaltung der Ausdauerleistung bei längerem Ausdauertraining bei.
  • Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen verbessern die Aufnahme von Wasser während der körperlichen Betätigung.
  • Kohlenhydrate tragen nach sehr intensiver und/oder sehr langer körperlicher Betätigung, die zur Erschöpfung der Muskulatur und der Glykogenvorräte in der Skelettmuskulatur führt, zur Wiederherstellung der normalen Muskelfunktion (Kontraktion) bei.
  • Kreatin erhöht die körperliche Leistung bei Schnellkrafttraining im Rahmen kurzzeitiger intensiver körperlicher Betätigung.
  • Die tägliche Einnahme von Kreatin kann die Wirkung von Krafttraining auf die Muskelkraft von Erwachsenen über 55 Jahre steigern.
  • Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei. 
  • Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei.

Darüberhinausgehende Formulierungen und Versprechen für andere Substanzen sind nicht erlaubt. Abgelehnt und damit verboten wurden beispielsweise folgende Aussagen:

  • Carnitin hilft, den Beginn von Ermüdung zu verzögern. Hilft, das Energieniveau während intensiver Wettkämpfe/Übungen über längere Zeiträume aufrechtzuerhalten. Verbessert die Ausdauer und hilft, in Zeiten hoher körperlicher Anstrengung Höchstleistungen zu erbringen.
  • Verzweigtkettige Aminosäuren: BCAAs unterstützen die Erholung nach dem Training.
  • Molkenprotein: Nach dem Krafttraining eingenommen, unterstützt Molkenprotein das Muskelwachstum. 

Überzogene Versprechen in sozialen Netzwerken

Trotz der strengen gesetzlichen Regelung sind – insbesondere im Internet – immer wieder spezielle Sportlerprodukte zu finden, die mit überzogenen Versprechen werben. Dies zeigen auch Beschwerden im Portal Lebensmittelklarheit: Ein Hersteller bewarb beispielsweise seinen Molke-Proteinshake als „ideal für den Aufbau fettfreier Muskelmasse“ und „effektiv auch für das Sixpack“.

Zunehmend problematisch sind auch die Marketingstrategien in den sozialen Medien. So zeigte eine Stichprobe des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart, dass unzulässige Gesundheitsversprechen sowohl bei Influencer:innen im Beauty- und Fitness-Bereich als auch direkt bei den Herstellern keine Seltenheit sind. In solchen Fällen lohnt es sich, misstrauisch zu sein.

Beschwerden können Verbraucher:innen beim Team „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen melden. Diese entlarven falsche Werbeversprechen und mahnen Anbieter, Hersteller, Influencer:innen und Ärzt:innen ab. 

Aus Sicht der Ernährungsfachleute: Unnötiges „Extra“

Spezialprodukte für Sportler:innen sind häufig teuer und für den Freizeitsport in der Regel überflüssig. Die meisten Menschen in Deutschland sind gut mit Nährstoffen versorgt. Wer regelmäßig Sport treibt, isst in der Regel auch mehr und gleicht so seinen gesteigerten Energie- und Nährstoffbedarf aus. Denn der Nährstoffbedarf steigt beim Sport nicht stärker als der Energiebedarf. Allenfalls in extrem harten Wettkämpfen mit außergewöhnlicher Belastung – zum Beispiel bei Marathonläufen – könnten konzentrierte Nährstoffe einen Nutzen haben.

Nahrungsergänzungsmittel für Sportler können in Einzelfällen gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Insbesondere bei Angeboten im Internet ist nicht auszuschließen, dass sie ungeprüfte oder verbotene Substanzen enthalten.

Freizeitsportler:innen brauchen in der Regel keine Spezialprodukte. Werbung für Sportlerriegel, -pulver und -getränke darf nicht den Eindruck vermitteln, die Produkte könnten die sportliche Leistungsfähigkeit verbessern. Laut der Health-Claims-Verordnung sind nur bestimmte, geprüfte Aussagen erlaubt. Vor allem im Internet werben Anbieter aber vereinzelt nach wie vor mit unzulässigen Versprechen. Die Verstöße sollten von der Lebensmittelüberwachung konsequent geahndet werden.

Wer trotz der möglichen Risiken Nahrungsergänzungsmittel einnehmen möchte, sollte die Produkte aus sicheren Quellen beziehen. Dabei hilft ein Blick auf die Kölner Liste. Die gelisteten Produkte wurden auf Anabolika oder andere verbotene Substanzen getestet und gelten als weitgehend sicher.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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