Lexikon

Mogelpackung

Die Mogelpackung wird im Mess- und Eichgesetz als „täuschende Verpackung“ beschrieben. Eine Mogelpackung liegt vor, wenn eine Fertigpackung eine größere Füllmenge und damit ein besseres Preis-Leistungsverhältnis vortäuscht.

Da das Gesetz aber keine konkreten Regelungen dazu enthält, in welchem Verhältnis Inhalt und Verpackungsgröße zueinander stehen dürfen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob es sich um eine Mogelpackung handelt. In der Praxis geht man bei einem Freiraum von mehr als 30 Prozent in einer Verpackung von einer Täuschung des Verbrauchers aus.

Weitere Informationen finden Sie hier: Mogelpackungen: Tricksereien mit viel Luft und doppeltem Boden