Allos Amaranth Müsli
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Sowohl auf der Vorderseite als auch auf der Rückseite wirbt das Allos Basis-Müsli mit einem günstigen Blutzuckerverlauf und führt als Beleg eine Studie an. Die Aussage und die grafische Darstellung bleiben unklar und ungenau. Der Hersteller sollte auf die Werbung verzichten.
Beschwerde
Irreführender Vergleich mit (einem) anderen Müsli pseudowissenschaftlich ausgewiesen. Im Prinzip den Verbraucher nach Strich und Faden verschaukelt!
Vor allem dann, wenn man den insgesamt relativ hohen Zuckergehalt dieses Müslis berücksichtigt. Verbrauchertäuschung der perfiden Art!
Verbraucher aus Pfinztal vom 08.09.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Produktmeldung
Darum geht’s:
Die Rückseite der Verpackung lobt den – im Vergleich zu „herkömmlichen Basis-Müslis“ – langsameren Blutzuckeranstieg des Produktes aus: „Dies ist darauf zurückzuführen, dass Allos Vitakorn Amaranth Basis-Müsli einen niedrigeren glykämischen Index hat als herkömmliches Basis- Müsli ohne Amaranth“. Als Beleg dient eine unabhängige Studie der Universität Hannover. Wie sich der Blutzuckerspiegel nach dem Verzehr des Vitakorn Amaranth Basis-Müslis im Vergleich zu einem herkömmlichen Basis-Müsli im Zeitverlauf verändert, zeigt eine Grafik, die jedoch keine Skala aufweist.
Laut Zutatenliste enthält das Produkt die süßenden Zutaten Glucosesirup, Honig, Agavendicksaft und Apfelsaftkonzentrat. Der Zuckergehalt beträgt 6,2 Gramm pro 100 Gramm.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften und Wirkungen eines Lebensmittels. Sie müssen zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen wurden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Sämtliche Aussagen zum niedrigeren glykämischen Index und die Abbildung sind aus Sicht der Verbraucherzentrale kritisch zu sehen. Derzeit gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe über eine günstige Auswirkung von Amaranthmüsli auf den Blutzuckerverlauf.
Abgesehen davon ist auch die Darstellung des beworbenen günstigeren Blutzuckerverlaufs unklar und ungenau. In der Grafik ist weder die Zeitachse noch der Blutzuckerspiegel beziffert.
Zudem können Verbraucher bei der Bezeichnung „Basis-Müsli“ davon ausgehen, dass dieses keine gezuckerten Zutaten enthält. Im Amaranthmüsli sind jedoch vier verschiedene süßende Zutaten aufführt, so dass das Müsli 6,2 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthält. Eine aktuelle Untersuchung mit sechzehn Basis-Müslis in der Zeitschrift Ökotest zeigt, dass vierzehn Produkte weniger als zwei Gramm Zucker enthalten. Das Basis-Müsli von Allos enthält mit 6,2 Gramm mit Abstand am meisten Zucker.
Fazit:
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollte der Hersteller die Aussagen und die Abbildungen, die sich auf die Auswirkungen des Blutzuckerspiels beziehen, von der Verpackung entfernen.
Stellungnahme der Allos Hof-Manufaktur GmbH, Bremen
Kurzfassung:
Als Bio-Pionier steht Allos für natürliche Lebensmittel. Da wir uns seit jeher der Volldeklaration verschrieben haben, sind alle Zutaten unserer Produkte auf der Verpackung aufgelistet, auch süßende. Das Vita Korn Amaranth Müsli ist ein idealer Bestandteil eines ausgewogenen Frühstücks – das bestätigt eine repräsentative Studie der Leibniz Universität Hannover. Die Ergebnisse haben wir vereinfacht auf der Verpackung abgebildet.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Allos Hof-Manufaktur GmbH am 05.01.2018 wegen der Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen und Darstellungen abgemahnt. Das Unternehmen hat die Unterlassungserklärung unterzeichnet und dabei zugesichert, das Müsli nicht mehr mit der umstrittenen Behauptung sowie der Grafik zu bewerben.
Ergebnis
Der Hersteller hat die für Ende August 2018 zugesagte Änderung der Verpackung umgesetzt. Bei einem Marktcheck Ende 2018 hat die Verbraucherzentrale das Müsli ohne die kritische Graphik und Werbeaussage in leicht geänderter Aufmachung im Handel gefunden.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.