So haben Hersteller reagiert:

Bio Rinatura Leinsamen: Nicht länger für Müsli und Joghurt empfohlen

Änderung: Rila Feinkost Importe empfahl ihren Leinsamen für rohe Speisen. Das widersprach dem Warnhinweis „Nicht roh verzehren!“. Inzwischen lautet die geänderte Empfehlung „für Bratlinge, zum Backen von Brot und Müsliriegeln“.
Geändert

Auf der Schauseite der im Januar 2025 von der Herstellerfirma bezogenen Verpackung (Mindesthaltbarkeitsdatum: 28.03.2025) steht der Warnhinweis „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“. Im Widerspruch dazu empfahl die Herstellerfirma auf der Rückseite den Leinsamen im Müsli und mit Joghurt zu verzehren. Die Firma Rila Feinkost Importe hat den Verwendungshinweis auf der Rückseite geändert und empfiehlt den Leinsamen nicht länger für roh verzehrte Speisen.

Die Verpackung der Leinsamen von der Firma Bio Rinatura habe ich mir für das Müsli gekauft. Ganz klar formuliert steht hinten: „rinatura Leinsamen sind das ballaststoffreiche Super-Basic für Müsli, Joghurt (…)“. Dies war der ausschlaggebende Punkt, das Produkt zu kaufen. Als ich dieses dann verwenden wollte, habe ich vorne oben rechts klein und in unauffälliger Schrift gelesen, dass die Leinsamen nicht zum Rohverzehr geeignet sind.
Dies passt nicht zu der Beschreibung, die sich hinten auf der Rückseite befindet und der Hinweis ist definitiv zu klein und leicht übersehbar aufgedruckt. Sehr schade.
Verbraucherin aus Bremen vom 17.12.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Geht gar nicht: Widersprüchliche Hinweise auf einer Verpackung, wofür sich der Leinsamen eignet. Das verunsichert Verbraucher:innen und birgt die Gefahr, dass der Leinsamen roh verzehrt wird.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Bio Rinatura Leinsamens steht oben rechts ein Label mit dem Warnhinweis „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“. Auf der Rückseite steht unter anderem, wofür sich der Leinsamen eignet „rinatura Leinsamen sind das ballaststoffreiche Super-Basic für Müsli, Joghurt, zum Backen von Brot und für Bratlinge.“ Müsli und Joghurt werden roh verzehrt, was dem Warnhinweis auf der Schauseite widerspricht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dies gilt auch für die Aufmachung der Lebensmittel, insbesondere ihr Aussehen oder ihre Verpackung.
Für bestimmte Pflanzengifte, unter anderem für Blausäure, hat der Gesetzgeber Höchstgehalte in Lebensmitteln festgelegt. Seit Januar 2023 gilt für Blausäure ein Höchstgehalt von 150 Milligramm pro Kilogramm für Leinsamen im Lebensmitteleinzelhandel. Der Wert gilt für ganze oder zerkleinerte Leinsamen. Dieser Höchstgehalt gilt jedoch nicht, wenn auf Packungen mit kleinen Mengen folgender Warnhinweis im Hauptsichtfeld steht: „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“. Für Produkte mit dieser Kennzeichnung liegt der Höchstgehalt für Blausäure bei 250 Milligramm pro Kilogramm. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass die Anbieterfirma vorne warnt und hinten die Leinsamen für Müsli und Joghurt empfiehlt, ist nicht akzeptabel. Bei Leinsamen mit dem Warnhinweis „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“ sind höhere Blausäuregehalte zulässig. Daher ist es wichtig, dass dieser Warnhinweis auf den ersten Blick zu erkennen ist und keine anderslautenden Hinweise oder Abbildungen roh verzehrter Speisen auf der Verpackung stehen. 

Fazit:

Die Firma Rila Feinkost Importe sollte die Empfehlung, den Leinsamen für Müsli und Joghurt zu verwenden von der Verpackung entfernen.

Stellungnahme der Rila Feinkost-Importe GmbH & Co. KG, Stemwede-Levern

Kurzfassung:
Der Warnhinweis „Nicht roh verzehren!“ wurde aufgrund einer seit 2023 geltenden, allgemeinen Deklarationspflicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf die Frontseite der Leinsamen-Verpackung aufgebracht. Dabei blieb der Hinweis auf Verwendung in Müsli und Joghurt auf der Rückseite stehen. Mittlerweile wurde dieser Verwendungshinweis auf der Verpackung eliminiert. Die angepasste Leinsamen-Verpackung befindet sich bereits seit ca. einem halben Jahr im Handel.

Ergebnis

Die Anbieterfirma hat den Verwendungshinweis geändert. Sie teilt mit, seit Mitte des Jahres 2024 auf neu produzierter Ware den Hinweis „rinatura Leinsamen sind das ballaststoffreiche Super-Basic für Bratlinge, zum Backen von Brot und Müsliriegeln“ zu verwenden.