Das ärgert beim Einkauf:

Der „Himbeertraum“ von TeeFee enthält nur eine Minimenge Himbeere

Himbeeren und der gesundheitliche Einfluss von Stevia stehen im Vordergrund, obwohl der „Kindertee“ kaum Himbeere enthält und für die positiven Wirkungen auf die Zahngesundheit Belege fehlen.
getaeuscht

Mit der Gestaltung des „Himbeertraums“ mit überdimensionalen naturgetreuen Himbeeren vermittelt der Anbieter eine andere Zusammensetzung. Dass lediglich 0,5 Prozent Himbeere im Früchtetee steckt, passt nicht. Der Tee enthält neben anderen Früchten auch Steviablätter. Für diese Zutat wirbt der Anbieter auf seiner Website mit positiven Wirkungen auf die Zahngesundheit. Für solche Aussagen fehlt nach Ansicht von Lebensmittelklarheit jedoch die wissenschaftliche Grundlage.
Die Firma sollte die Abbildung an die Zusammensetzung des Früchtetees anpassen. Außerdem sollte er die kritischen gesundheitsbezogenen Aussagen zu Stevia auf der Website streichen.

Ich griff im Geschäft nach dem Tee „Himbeertraum“ von TeeFee. Ich begutachtete die Packung näher und stellte fest, dass der „Himbeertraum“ überwiegend andere Inhaltsstoffe enthält als Himbeeren. Darüber hinaus stellte ich fest, dass das mit „ohne Zucker“ umworbene Produkt noch vor Himbeeraroma und Himbeeren, Steviablätter enthält.
Auf dem Produkt und der Homepage wird sehr ausführlich darüber berichtet, dass das Produkt keinen Zucker enthält und wie schädlich mit Zucker gesüßte Lebensmittel sind und stellt Stevia dagegen mit geschickten Formulierungen als gesund dar. Viele Formulierungen sind so geschickt verdreht, dass man den Eindruck bekommt, dass es sich um ein gesundes, natürliches und ungesüßtes Produkt handelt. Die „Förderung der Präferenz für einen süßen Geschmack“ wird in den FAQ beschönigt und sogar ein positiver Effekt auf die Zahngesundheit propagiert.
Dieses Produkt richtet sich gezielt an (Klein-)kinder bzw. der Begriff „Baby“ taucht auf der Homepage mehrfach auf. […] Es wird sogar behauptet, dass die WHO eine tägliche Aufnahme von Stevia empfiehlt (was eventuell auch nur ein Formulierungsfehler ist). 
Insgesamt ist viel irreführende Werbung und Schönrederei auf den Produkten und der Homepage enthalten.
Verbraucherin aus Mainz vom 11.12.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die prominente Abbildung von Himbeere passt nicht, wenn gerade mal 0,5 Prozent Himbeere im Früchtetee stecken. Außerdem enthält der „Kindertee“ Stevia. Auf der Website stehen verschiedene Aussagen zur gesundheitlichen Wirkung von Stevia, womit der Anbieter ein übertriebenes Bild über die Wirkung zeichnet.

Darum geht’s:

Unter der Marke „Teefee“ vertreibt der Anbieter La Marchante einen aromatisierten Früchtetee für Kinder. Groß abgebildet sind Himbeeren und der Name lautet „Himbeertraum“. Ein Störer weist darauf hin, dass das Produkt „ohne Zucker“ ist. 
Weitere Angaben auf der Verpackung sind:
•    „Bio-Früchtetee aromatisiert mit Himbeergeschmack“ 
•    „Zutaten: Äpfel, Hibiskus, Hagebutten, Steviablätter, natürliches Himbeeraroma, Himbeeren 0,5 %“
•    „TeeFee-Kindergetränke: Von Eltern gedacht, für Kinder gemacht.“. 
•    „ab 1 Jahr“
Auf Teefee.de wirbt der Anbieter unter anderem mit folgenden Aussagen für das Produkt und den FAQs:
•    „Altershinweis: Für Säuglinge und Kleinkinder geeignet.“
•    „Positiver Einfluss auf die Zahngesundheit: […] Auch zeigt sich, dass Stevia eine antimikrobielle Wirkung hat: Nicht nur das Wachstum wird gehemmt, sondern auch die Anhaftung von Bakterien an den Zähnen ist geringer unter dem Einfluss von Stevia.“
•    „Wieviel TeeFee Kindertee darf mein Kind trinken? […] Die WHO empfiehlt eine tägliche Aufnahme von Stevia, die mit unserem Tee problemlos eingehalten wird.“ 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Es gibt keine zugelassenen Claims für Steviablätter.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die prominente Abbildung der Himbeeren für den „Himbeertraum“ passt nicht, wenn lediglich eine Minimenge Himbeeren im Tee stecken. 
Außerdem geht der Anbieter auf der Website mit den Werbeaussagen zu Stevia als weitere Zutat für das „Kindergetränk“ zu weit: So ist unter anderem die positive Wirkung von Stevia auf die Zahngesundheit gesundheitsbezogen. Für solche Aussagen zu Stevia fehlen wissenschaftliche Nachweise. Somit dürfen Anbieter auch nicht damit werben. 
Auch der Hinweis auf eine vermeintliche WHO-Empfehlung für die Aufnahme von Stevia ist völlig fehl am Platz. 

Fazit:

Die Firma sollte die Abbildung an die Zusammensetzung des Früchtetees anpassen. Außerdem sollte er die kritischen gesundheitsbezogenen Aussagen zu Stevia auf der Website streichen. 

Stellungnahme der La Marchante GmbH, Frankfurt am Main

Kurzfassung:
Geschmack durch natürliches Bio-Himbeeraroma, da Himbeeren wenig Geschmack abgeben. 
Der Einsatz von Stevia wird auf der Webseite kommuniziert und ist der Zutatenliste zu entnehmen. 
FAQs werden präzisiert und Produktfotos auf Webseite aktualisiert. 
Vorgaben (LMBVV) für Säuglinge und Kleinkinder werden eingehalten.

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Ergebnis

FAQs, Tee-fee.de, 11.12.2024 und 03.02.2025

Der Anbieter hat minimale Änderungen auf der Website vorgenommen und beispielsweise die Aussage zur WHO-Empfehlung ersetzt durch einen Hinweis auf die EFSA zu Steviolglycosiden. 

Die Redaktion von Lebensmitteklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über die Werbung des Anbieters informiert.