Heinz Tomato Ketchup
Zusammenfassung
In der Zutatenliste des „Heinz Tomato Ketchup“ ist die Menge der verwendeten Tomaten mit 148 Gramm pro 100 Gramm Tomatenketchup angegeben. Wie andere Hersteller verwendet die Firma aber offenbar Tomatenmark als Zutat, das einen deutlich geringeren Anteil im Produkt ausmacht. So vermittelt die Firma einen erheblich höheren Tomatenanteil im Vergleich zu Ketchups der Konkurrenten mit etwa 60 bis 80 Prozent Tomatenmark. Sie verhindert zudem einen Vergleich der wertgebenden Zutat.
Der Hersteller sollte die verwendete Zutat klar benennen und deren Menge kennzeichnen.
Beschwerde
Die Firma Heinz deklariert bei ihren Ketchups in der Zutatenlisten immer Tomaten zum Beispiel 148 g pro 100 g Tomaten Ketchup, aber nicht den Anteil an verwendeten Tomatenmark. Meines Wissens aber wird im allgemeinen Ketchup immer aus Tomatenmark hergestellt und so habe ich das auch in Berichten über Heinz in TV Reportagen gesehen. […]
Meine Frage: Wir kann man jetzt aus Tomatenmark (geschälte, entkernte und eingedickte Tomaten) wieder Tomaten machen bzw. deklarieren? Denn es fehlen ja mindestens die Kerne und Schalen.
Verbraucher aus Unna vom 23.09.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Mit der vorliegenden Mengenkennzeichnung lässt sich ein qualitativer Unterschied zu anderen Ketchup-Produkten nicht abschätzen. Üblich ist die Kennzeichnung von Tomatenmark sowie dessen Menge im Endprodukt. Nur so können Verbraucher:innen einen Qualitätsvergleich vornehmen.
Darum geht’s:
Die Firma Heinz führt in der Zutatenliste als erste Zutat Tomaten auf, gefolgt von der Angabe „148 g pro 100 g Tomaten Ketchup“.
Es gibt keine Mengenangabe für Tomatenmark, die einen Qualitätsvergleich mehrerer Produkte ermöglichen würde.
Laut Fachliteratur handelt es sich bei Tomatenketchup um eine Würzsoße aus Tomatenmark. Bei Tomatenmark fehlen die Schale und Kerne von Tomaten. Rückverdünntes Tomatenmark hat daher nicht mehr die Zusammensetzung einer Tomate. Es sind zwei unterschiedliche Zutaten.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die LMIV schreibt auch die Angabe des Mengenanteils von Zutaten vor, wenn diese in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mengenangaben sind wichtig für den Qualitätsvergleich ähnlicher Produkte. In diesem Fall ist das aber nicht möglich. Wie andere Hersteller scheint auch die Firma Heinz Tomatenmark einzusetzen. Das kann man daran erkennen, dass weder Schale noch Kerne der Tomaten enthalten sind. Dementsprechend sollte auch Tomatenmark in der Zutatenliste stehen mit der eingesetzten Menge.
Die Angabe „Tomaten“ im Zutatenverzeichnis ist in diesem Fall aus unserer Sicht nicht zutreffend. Entsprechend passt keine Mengenangabe, die sich auf die ursprüngliche frische Tomate bezieht. Der Hersteller suggeriert mit dieser Form der Kennzeichnung einen extrem höheren Tomatenanteil im Vergleich zu Konkurrenzprodukten.
In einer Stichprobe hat Lebensmittelklarheit die Kennzeichnung von Tomatenketchup bei anderen Herstellern geprüft. Üblicherweise steht in der Zutatenliste Tomatenmark sowie eine Mengenangabe. In diesen Fällen ist ein schneller Produktvergleich – auch anhand der Menge – möglich.
Ein Qualitätsvergleich mit Heinz Ketchup im Hinblick auf die Menge an Tomatenmark ist dagegen nicht durchführbar.
Fazit:
Der Hersteller sollte die verwendete Zutat klar benennen und deren Menge kennzeichnen.
Stellungnahme der H.J. Heinz GmbH, Düsseldorf
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 23.11.2021 liegt bisher keine Stellungnahme vor.