Ideen aus Fruchtgummi „Tee-Bären Ingwer Zitrone“
Zusammenfassung
Die „Tee-Bären Ingwer Zitrone“ enthalten laut Zutatenliste weder Ingwer noch Zitrone. Auf der vorliegenden Packung war zudem die Zutatenliste verdeckt und aufgrund der Schriftgröße schwer lesbar.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Anbieter daraufhin abgemahnt. Inzwischen hatte der Anbieter gegenüber Lebensmittelklarheit eine geänderte Zutatenliste vorgelegt: Diese ist besser lesbar und enthält Ingwer als Zutat.
Dagegen bietet der Händler im Online-Shop das Produkt mit unveränderten Angaben zur Zusammensetzung an.
Der Anbieter sollte umgehend die zugesagten Änderungen am Produkt vornehmen und entsprechend im Online-Shop kennzeichnen.
Beschwerde
Ich ärgere mich über die Aufmachung/Werbung: Die Aufschrift lautet: Tee-Bären Ingwer Zitrone.
Es ist keinerlei Inhaltsstoff von Ingwer bzw. Zitrone enthalten. Die Erläuterung der Inhaltsstoffe ist in einem Schriftbild gehalten, was das Lesen dieser äußerst kleinen Information so ziemlich unmöglich macht.
Hinzu tritt die Tatsache, dass das Lesen der Inhaltsstoffliste noch zusätzlich dadurch erschwert wird, dass diese Liste, auch wenn sie größenmäßig lesbar wäre, in ihrer Sicht durch die Überlappung des Verschlusses der Verpackung nicht sofort erkennbar ist.
Verbraucher aus Berlin vom 08.10.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Auslobung „Ingwer Zitrone“ für die Tee-Bären passt nicht, wenn das Produkt weder Ingwer noch Zitrone enthält. Außerdem sollte die Zutatenliste gut lesbar sein.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite steht der Name „Ingwer Zitrone“. Die Rückseite der Verpackung ist zu nächst eine dreiteilige Illustration für die Zubereitung des Produkts zu sehen und die Angabe „Fruchtgummi nach eigener Rezeptur“. Darunter sind auf einem Klebeetikett mehrere Pflichtangaben wie Firmenanschrift, Füllmenge und Mindesthaltbarkeitsdatum sichtbar. Weitere Pflichtangaben wie Zutatenliste und Nährwerttabelle sind verdeckt.
Laut Zutatenliste enthalten die Fruchtgummis unter anderem Zucker und Glukosesirup, das Säuerungsmittel: Citronensäure, Aromen, Weißteeextrakt und mehrere Fruchtsaftkonzentrate. Unter den Zutaten befindet sich weder Ingwer noch Zitrone in Form von Saft oder natürlichem Zitronenaroma.
Die Zutatenliste ist aufgrund der Schriftgröße schlecht lesbar.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Mindestschriftgröße beträgt laut LMIV 1,2 Millimeter (bezogen auf das kleine x). Bei Verpackungen mit einer Oberfläche von weniger als 80 Quadratzentimetern beträgt die Mindestschriftgröße 0,9 Millimeter. Unabhängig davon muss eine gute Lesbarkeit sichergestellt sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dass die „Tee-Bären“ weder Ingwer noch Zitrone enthalten, passt nicht zur Aufmachung des Produkts. Verbraucher:innen können zumindest Bestandteile von Ingwer und Zitrone erwarten. Das ist nicht der Fall. Bei „Citronensäure“ handelt es sich um ein Säuerungsmittel, das zu den Zusatzstoffen zählt. Wird Zitrone als Zutat beworben, sollten Saft, Extrakt oder natürliches Zitronenaroma enthalten sein.
Außerdem sollte die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts nicht durch andere Informationen verdeckt sein. Die Schriftgröße sollte zudem den Anforderungen entsprechen.
Fazit:
Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite einen Hinweis auf die Aromatisierung geben und die Lesbarkeit der Angaben gewährleisten.
Stellungnahme der Ideen aus Fruchtgummi KG, Bahlingen am Kaiserstuhl
Der Anbieter verzichtet auf eine Stellungnahme.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Ideen-aus-Fruchtgummi KG in Bahlingen am 11.01.2023 wegen Verstoßes gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung abgemahnt. Am 24.01.2023 hat die Ideen aus Fruchtgummi KG eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, die „Tee-Bären Ingwer-Zitrone“ nicht mehr in der bisherigen Aufmachung ohne lesbares Zutatenverzeichnis und wenn weder Zitrone noch Ingwer enthalten ist, in den Verkehr zu bringen.
Ergebnis
Die Tee-Bären sollen laut Herstellerinformation ab April 2023 Ingwer in Form von Extrakt aus der Ingwerwurzel und Ingweröl enthalten. Das Herstellerfoto der rückseitigen Verpackung zeigt außerdem eine lesbare Zutatenliste.
Die Angaben im Online-Shop des Händlers stehen hinsichtlich der angekündigten Zutaten jedoch im Widerspruch. Dort sind die Fruchtgummis mit unveränderter Kennzeichnung im Angebot: Die Zutatenliste weist nach wie vor weder Ingwer noch Zitrone als Bestandteile aus. Somit ist das Täuschungspotenzial aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht ausgeräumt.