Kakaogehalt bei Love Choc weiterhin unklar
Zusammenfassung
Auf der Schauseite des Riegels „Extra Pur“ wirbt der Anbieter mit „94 % Kakao“ und weist auf die Süße aus Datteln hin. Laut Zutatenliste soll der Riegel 12 Prozent Datteln und fünf Prozent Dattelpulver enthalten. Das ergibt in der Summe mehr als hundert Prozent und kann daher nicht stimmen.
Das Unternehmen hat Lebensmittelklarheit Fotos einer geplanten Änderung der Verpackung zugesendet. Nach wie vor vermittelt die Aufmachung aus Sicht von Lebensmittelklarheit den Eindruck, das Erzeugnis enthalte 94 Prozent Kakao, was nicht der Fall ist.
Beschwerde
Die Schauseite der Schokolade wirbt mit „94 % Kakao“ – ohne Sternchen. In der Zutatenliste sind neben Kakao und Kakaobutter 17 % Datteln und Dattelpulver aufgeführt und zudem ist ein Zuckeranteil von insgesamt 12 g / 100 g angegeben.
In Ihrem Artikel aus 2019 wird das Problem bereits thematisiert und demnach hatte der Hersteller für eine gewisse Zeit und/oder einen gewissen Vertriebsraum seine Angaben korrigiert. Heute ist die Irreführung wieder auf der Packung – sogar mit nunmehr insgesamt 17 % statt damals 8 % Datteln/Dattelpulver.
Verbraucher aus Hamburg vom 11.04.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die Angabe „94 % Kakao“ auf der Schauseite passt nicht, wenn der Riegel laut Zutatenliste siebzehn Prozent Datteln enthält.
Darum geht’s:
Der Anbieter wirbt auf der Vorderseite des Schokoladenriegels mit „Extra Pur“ und „94 % Kakao“. Rot hinterlegt weist er auf die Süßung mit Datteln hin. Die Bezeichnung lautet „Bio-Bitterschokolade mit Datteln“. Laut Zutatenliste enthält der Riegel neben Kakaomasse und Kakaobutter, 12 Prozent Datteln und 5 Prozent Dattelpulver sowie Lucumapulver und Vanillepulver. Anschließend folgt die Angabe „Kakao: 94 % mindestens im Schokoladenanteil“.
Pro 100 Gramm enthält der Riegel 19 Gramm Kohlenhydrate und 12 Gramm Zucker.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Art und die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Kakaoverordnung ist Schokolade ein Erzeugnis aus Kakaoerzeugnissen und Zuckerarten mit festgelegten Mindestgehalten an Kakaobestandteilen. Bei Schokolade muss nach der Verordnung der Gesamtgehalt an Kakaotrockenmasse durch den Hinweis „Kakao: ...% mindestens“ angegeben werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Mengenangaben auf der Verpackung sind nicht stimmig. Auf der Vorderseite steht „94 % Kakao“. Auf der Rückseite heißt es dagegen: „Kakao: 94 % mindestens im Schokoladenanteil“. Gleichzeitig enthält das Produkt insgesamt 17 Prozent Datteln, die der Anbieter laut Hinweis auf der Schauseite zum Süßen einsetzt. Die Angaben sind widersprüchlich. Die Schauseite vermittelt einen höheren Kakaoanteil als vorhanden. Die kleingedruckte Erklärung auf der Rückseite kann den falschen Eindruck nicht korrigieren, zumal unklar bleibt, welche Zutaten der Hersteller zum „Schokoladenanteil“ zählt.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass der Riegel aufgrund seiner Zusammensetzung nach der Kakaoverordnung nicht als Schokolade bezeichnet werden dürfte. Es handelt sich um ein Kakaoerzeugnis mit einem Kakaoanteil von etwa 83 Prozent.
Fazit:
Der Hersteller sollte den tatsächlichen Kakaogehalt auf der Schauseite kennzeichnen.
Stellungnahme der Lovechock B. V., NL-Amsterdam
Kurzfassung:
Wir möchten auf die Verbraucherbeschwerde hinsichtlich der Kennzeichnung von „Lovechock 94 % Kakaonibs“ reagieren. Wir nehmen die Anliegen unserer Kunden ernst und arbeiten stets an transparenten Lösungen. Die Produktkennzeichnung wird gemäß geltenden Vorschriften ab April 2024 auf neuen Verpackungen angepasst. Wir entschuldigen uns für eventuelle Verwirrungen & schätzen das Feedback, das zu diesen Verbesserungen geführt hat. Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Lovechock B.V. in Amsterdam am 19.07.2023 wegen Irreführung auf Grundlage der Health Claims-Verordnung und der Lebensmittelinformationsverordnung abgemahnt. Am 31.08.2023 hat der Anbieter eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Unternehmen verpflichtet sich ab 16. März 2024 im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen: Für das Produkt „LoveChock Extra Pur“ wie vorliegend mit der Angabe „94 % Kakao“ auf der Schauseite zu werben, wenn sich 94 Prozent Kakao auf den Schokoladenanteil im Produkt beziehen.
Ergebnis
Für den Produktabverkauf gilt nach dem rechtlichen Verfahren eine Frist bis 15.03.2024.
Der Anbieter hat Lebensmittelklarheit Fotos einer geänderten Verpackung zugesendet. Nach wie vor vermittelt die Aufmachung aus Sicht von Lebensmittelklarheit den Eindruck, das Erzeugnis enthalte 94 Prozent Kakao, was nicht der Fall ist.
Wegen der bestehenden Kritik an der Kennzeichnung hat Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung informiert.