Penny Elite Trink-Joghurt Pur
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Werbeaussage „Pur“ sowie die neutrale Aufmachung der Flasche können bei vielen Verbrauchern den Eindruck vermitteln, dass dieser trinkbare Joghurt keine weiteren Zutaten enthält. Dagegen stehen in der Zutatenliste mehrere Zuckerarten sowie ein Säureregulator als Zusatzstoff.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Anbieter auf die Angabe „Pur“ verzichten, solange es sich um ein gesüßtes Getränk handelt.
Beschwerde
Vor etwa einem Monat habe ich bei Penny in Frankfurt a. M. einen Trink-Joghurt gekauft mit der Aufschrift "Trinkjoghurt Pur" von Elite. Leider ist mir erst zu Hause aufgefallen, dass das Produkt die auf dem Etikett suggerierten Versprechungen nicht hält. Ich fühle mich getäuscht, weil die Aufmachung und der Namenszusatz "Pur" auf dem Trinkjoghurt für mich signalisierten, dass der Joghurt ohne Zucker ist. Beim Blick auf die Rückseite stand fett gedruckt, dass das Getränk aus Joghurt, Milch und Wasser bestehe. Da ich beim Einkauf unter Zeitdruck stand, ist mir nicht aufgefallen, dass unter der oben genannten Angabe der Hauptbestandteile kleingedruckt noch die tatsächlichen Zutaten aufgelistet waren. Dies ist erst zu Hause meinem Mann aufgefallen. Und zwar sind in den Zutaten abgesehen von Joghurt, Wasser und Milch noch mehrere verschiedene Zuckerarten und ein Säureregulator genannt. Insgesamt enthält eine 500 ml-Flasche ganze 59 gr Zucker! Das hat für mich mit "pur" nichts mehr zu tun. Im Grunde genommen handelt es sich um ein Süßgetränk, ähnlich einer Limonade, das meiner Meinung nach auch so vermarktet werden sollte. […]
Verbraucherin aus Frankfurt vom 28.08.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:
Darum geht’s:
Der Produktname „Trink-Joghurt Pur“ steht in großer Fettschrift auf der Schauseite der Verpackung. Die schlichte Aufmachung der Getränkeflasche in den Farbtönen weiß und blau ist typisch für Milchverpackungen. Das Getränk selbst ist durch die weiße Flasche nicht sichtbar.
Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet: „Getränk aus 81 % Joghurt mild aus Magermilch und 8,9 % Wasser, 0,1 % Fett im Milchanteil“.
Neben Joghurt und Wasser besteht das Getränk aus Zucker, Dextrose, Oligofructosesirup, Säureregulator Natriumcitrate sowie karamellisierter Zucker.
Pro 100 Gramm enthält das Getränk laut Nährwerttabelle 11,9 Gramm Kohlenhydrate und davon 11,8 Gramm Zucker. Der Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken wie Fruchtsaftgetränken oder Limonaden liegt bei zehn bis zwölf Gramm pro 100 Milliliter.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften wie beispielsweise die Zusammensetzung.
Die Angabe „Pur“ ist rechtlich nicht geregelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher dürften aufgrund des Produktnamens und Aufmachung der Flasche einen trinkbaren Joghurt erwarten. Nach unserer Auffassung ist die Angabe „Pur“ so zu verstehen, dass nur das genannte Lebensmittel, nichts anderes im Produkt vorkommt. Es müsste sich dann um einen reinen Joghurt ohne weitere Zutaten handeln. Die schlichte Gestaltung der Schauseite – vergleichbar mit Milchverpackungen – verstärkt den Eindruck.
Während der Zuckergehalt von ungesüßtem Trinkjoghurt bei etwa vier Gramm pro 100 Gramm liegt, enthält der „Trinkjoghurt Pur“ das Dreifache. Diese Menge, die handelsüblichen Erfrischungsgetränken entspricht, werden Verbraucher bei dieser Aufmachung jedoch nicht erwarten, ebenso keinen Zusatzstoff.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf die Angabe „Pur“ verzichten, wenn er dem Trink-Joghurt süßenden Zutaten zusetzt.
Stellungnahme der Nöm AG, Baden (Österreich)
Kurzfassung:
Der Begriff „Pur“ vermittelt dem Verbraucher, es handle sich um ein Erzeugnis, das sich nicht in einer besonderen Geschmacksrichtung (wie Erdbeere) präsentiert. „Pur“ deutet also an, dass der typische Joghurtgeschmack erwartet werden kann. Im Zutatenverzeichnis erfährt der Konsument, dass dieses Produkt neben „Joghurt mild aus Magermilch“ auch „Zucker“ enthält. Der Zuckergehalt wird ausgelobt.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die NÖM AG in Österreich am 16.03.2018 wegen irreführender Aufmachung des „Trink-Joghurts Pur“ abgemahnt. Am 27.03.2018 hat die NÖM AG zugesagt, ihren „Trink-Joghurt Pur“ nach dem 25.04.2018 in Deutschland nicht mehr bzw. gegebenenfalls in einer anderen Aufmachung anzubieten.
Ergebnis
Der Anbieter hat das Produkt aus dem Sortiment genommen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.