Thüringer Land Frische Landmilch
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Aufmachung der Milchflasche vermittelt durch das prominente Logo „Thüringer Land“ ein regionales Produkt. Die Rückseite dagegen weist auf Bayern hin.
Der Hersteller sollte auf dem Flaschenetikett eindeutige Angabe zur Herkunft machen.
Beschwerde
Beschwerde zu Schlagsahne:
Ich fühle mich durch die irreführende Kennzeichnung "Thüringer Land" getäuscht. In gutem Glauben regionale Produkte zu kaufen, war ich enttäuscht, dass diese in Bayern hergestellt werden. Das ist Verdummung der Verbraucher. Ich sehe von weiteren Käufen dieser Marke ab und werde mich in Zukunft besser mit den Herstellungsorten befassen. Das Werk in Obermassfeld ist schon lange geschlossen also wäre "Bayrisches Land" jetzt angebrachter!
Verbraucherin aus Gräfenhainichen vom 07.02.2020
Beschwerde zu Frische Milch:
Im Markt wird die Milch als aus unserer Region deklariert. Dieses wird im Geschäft durch ein gelbes Etikett suggeriert. Auf der Milchverpackung steht extra „Mehr über unsere Landwirte aus Thüringen.“ Auch auf der Herstellerseite wird einem suggeriert, dass die Milch aus Thüringen kommt. Ich möchte Milch aus der Region kaufen und nicht aus Landshut [Anm. der Redaktion: Auf dem Etikett steht „Würzburg“]. Milchcode: DE BY 602 EG. Ich bin sehr enttäuscht.
Verbraucher aus Jena vom 17.11.2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Da die Milch offenbar aus einer Molkerei in Bayern stammt, müssten der Herstellungsort und gegebenenfalls die Herkunft der Milch auf der Flasche angegeben sein.
Darum geht’s:
Die Flaschenvorderseite bewirbt die Landmilch an zwei Stellen mit dem rot unterlegten Logo „Thüringer Land“. Auf der Rückseite steht: „Mehr über unsere Landwirte aus Thüringen“ mit einem Hinweis auf die Homepage des Anbieters „Thüringer Milch“.
Darunter steht die Adresse der BMI eG (Bayerische Milchindustrie) in Würzburg und das Identitätskennzeichen DE BY 602 EG.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Verordnung ist die Angabe des Herkunftsorts verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher:innen über die Herkunft des Lebensmittels möglich wäre. Das ist vor allem der Fall, wenn das Etikett den Eindruck erweckt, das Lebensmittel komme aus einem anderen Herkunftsort.
Ist der Herkunftsort des Lebensmittels angegeben, aber die primäre Zutat – das ist in diesem Fall die Milch – stammt nicht aus diesem Herkunftsort, so muss der Hersteller darauf hinweisen.
Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln wie Milch. Mit diesem Zeichen kann die amtliche Lebensmittelüberwachung ermitteln, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder abgepackt wurde. Das Kennzeichen gibt keine Auskunft über die Herkunft der Zutaten für ein Lebensmittel.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Schauseite der Flasche lässt Milch aus Thüringen erwarten, das Identitätskennzeichen auf der Rückseite verweist auf Bayern. Wenn Produkte der Marke „Thüringer Land“ in einer Molkerei in Bayern verarbeitet werden, müsste ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung stehen um Irreführung zu vermeiden. Weiterhin müsste in diesem Fall auch die Herkunft der Milch gekennzeichnet sein, wenn diese wiederum nicht aus Bayern stammt. Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit die Werbung auf der Website thueringer-milch.de aufgefallen. Der Anbieter erklärt dort, dass die Milch „größtenteils“ von eigenen Milcherzeugern aus dem Raum Thüringen stamme. Damit kommt die Milch nicht ausschließlich aus Thüringen.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf dem Flaschenetikett eindeutige Angabe zur Herkunft machen.
Stellungnahme der Bayrischen Milchindustrie eG, Landshut
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale
Die Adresse des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens ist eine Pflichtangabe nach der Lebensmittelinformationsverordnung. Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtangabe und gibt an, dass der Veterinär den Betrieb zur Verarbeitung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zugelassen hat. Es gibt an, wer hygienerechtlich die letzte Verantwortung bei der Verpackung/Inverkehrbringen des Lebensmittels hatte. Die „Thüringer Land Frische Landmilch“ wird größtenteils aus Milch von eigenen Milcherzeugern aus dem Raum Thüringen hergestellt. Diese Angabe wird auf die Homepage aufgenommen.
Ergebnis
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.