Lexikon

Nährwertkennzeichnung

Informationen über den Brennwert (Kalorien) und die enthaltenen Nährstoffe müssen – bis auf wenige Ausnahmen – seit dem 13. Dezember 2016 auf allen Lebensmitteln stehen.

Die Nährwertkennzeichnung erfolgt, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, in Form einer Tabelle. Diese enthält mindestens den Brennwert (Energiegehalt), die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Weitere Stoffe wie einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Ballaststoffe oder verschiedene Vitamine und Mineralstoffe können freiwillig angegeben werden.

Die Angaben müssen sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen, zusätzlich können sie pro Portion berechnet sein. Für Vitamine und Mineralstoffe ist außerdem anzugeben, wie viel Prozent der Referenzmenge für die tägliche Zufuhr 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels liefern.

Besondere Regelungen gibt es für spezielle Lebensmittel wie Säuglingsanfangsnahrung und Nahrungsergänzungsmittel. Daher sehen die Nährwertangaben auf diesen Lebensmitteln teilweise etwas anders aus. Auf Nahrungsergänzungsmitteln beschränkt sich die Pflichtkennzeichnung beispielsweise auf die eingesetzten Nährstoffe und Wirkstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe.

Weitere Informationen zum Thema Nährwertkennzeichnung finden Sie hier: Nährwertkennzeichnung: Wichtige Information fehlt auf vielen Lebensmitteln